Bildungsarbeit
Projekts „Bildung und Bildung von Netzwerken für Trans*und Intergeschlechtlichkeit“ zur Koordination und Weiterentwicklung von Veranstaltungen und Fortbildungsangeboten sowie des Austauschs beteiligter Organisationen im Freistaat Sachsen.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Personen, die ihr Coming-Out als Trans* haben, stark angestiegen. Gründe hierfür liegen unter anderem in verstärkter Medienpräsenz des Themas und in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Voraussetzung eines Nachweises der Sterilität und operativen Angleichung für die Änderung des Personenstands.2011 setzte das Bundesverfassungsgericht diesen Teil des TSG außer Kraft. Seitdem ermöglicht es Trans*Menschen, ihren Geschlechtseintrag ohne den Nachweis von operativen Eingriffen ändern zu lassen.
In einem Körper geboren zu sein, der nicht das tatsächliche Geschlechts abbildet, fordert viel Kompetenz und Ressourcen. Zudem können auf dem Weg psychische, juristische und soziale Schwierigkeiten entstehen. Daher braucht es immer wieder Weiter- und Fortbildungen im allen Bereichen der Gesellschaft, um diesen Prozess als Trans*Mensch gestärkt und gesund zu überstehen. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass das BVerfG am 10.10.2017 mit dem Urteil zur positiven Eintragung ins Geburtenregister wird deutlich wie viele gesellschaftlichen Bereiche betroffen sind. Die erfolgreiche, wenn auch noch unzureichende Bildungsoffensive zeigt das der Wissensbedarf enorm hoch ist, jedoch die Menschen schon an den einfachsten Umsetzungsstrategien scheitern, da vielmals strukturelle und formelle Barrieren diese hindern.
Sie brauchen Hilfe im Umgang, Sie haben Unsicherheiten, Sie wollen Ihr Wissen erweitern, dann schreiben sie uns: kontakt(a)trans-inter-aktiv.de
Die Forderungen von Intersexuellen muss immer noch mit Nachdruck beim Gesetzgeber gefordert werden.
1. So müssen die Operationen zu geschlechsverändernden oder geschlechtszuweisende Operationen im Kindesalter unter Strafe gestellt und
2. Menschen die durch die Medizin diese schwerwiegenden Operationen erfahren müssen endlich entschädigt werden.
Die Eintragung ins Geburtsregister hat ohne einen entsprechenden Nachweis entsprechend der Selbstaussage des Menschen zu erfolgen. Dabei sind die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts Grenzen gesetzt. (□ m | □ w | □ meins (Divers))