Mit freundlicher Unterstützung durch: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration & Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dresden
Gemeinsam mit Aktivist*innen und Expert*innen möchten wir mit unserem Fachtag „Geschlecht: entweder drei oder keins. Herausforderungen und Chancen der Neuregelung des Personenstands“ am 11.09.2018 in Dresden Fachkräfte aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Gesundheit und Familie für die Thematik sensibilisieren. Gleichzeitig möchten wir deren Bedarfe und Anregungen für die Umsetzung einer geschlechterreflektierten sozialen Praxis in ihren entsprechenden Ressorts eruieren.
Mit seinem Beschluss vom 10. Oktober 2017, dass das Personenstandsrecht neben „männlich“ und „weiblich“ einen weiteren, positiven Geschlechtseintrag zulassen oder die rechtliche Registrierung von Geschlecht ganz abgeschafft werden muss, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Diskriminierungsverbot stattgegeben. Die bis Ende des Jahres anstehende Gesetzesänderung erfordert durch ihre gesamtgesellschaftliche Brisanz ein adäquates Umdenken und entsprechendes Handeln in den gesellschaftlichen Bereichen, die momentan heterosexuell und zweigeschlechtlich bestimmt sind.
Geschlecht als Wissenskategorie – Verzicht oder Benennung?
Mit seinem Beschluss vom 10. Oktober 2017, dass das Personenstandsrecht neben „männlich“ und „weiblich“ einen weiteren, positiven Geschlechtseintrag zulassen oder die rechtliche Registrierung von Geschlecht ganz abgeschafft werden muss, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Diskriminierungsverbot stattgegeben. Die bis Ende des Jahres anstehende Gesetzesänderung erfordert durch ihre gesamtgesellschaftliche Brisanz ein adäquates Umdenken und entsprechendes Handeln in den gesellschaftlichen Bereichen, die momentan heterosexuell und zweigeschlechtlich bestimmt sind.
Geschlecht im Recht. Was gibt das Bundesverfassungsgericht vor?
Mit seinem Beschluss vom 10. Oktober 2017, dass das Personenstandsrecht neben „männlich“ und „weiblich“ einen weiteren, positiven Geschlechtseintrag zulassen oder die rechtliche Registrierung von Geschlecht ganz abgeschafft werden muss, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Diskriminierungsverbot stattgegeben. Die bis Ende des Jahres anstehende Gesetzesänderung erfordert durch ihre gesamtgesellschaftliche Brisanz ein adäquates Umdenken und entsprechendes Handeln in den gesellschaftlichen Bereichen, die momentan heterosexuell und zweigeschlechtlich bestimmt sind.
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E-Mail Silvia Rentzsch (sie): s.rentzsch (at) trans-inter-aktiv.org
Geschäftsstelle Sachsen (Schwerpunkt: Gesundheit) | Demmeringstr. 32, 04177 Leipzig
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Geschäftsstelle Thüringen (Schwerpunkte: Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheit) | Johannesstr. 52, 99084 Erfurt (Eingang Waldenstraße)
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