Vielen Dank für den Text S. R.
Peter und Marianne möchten heiraten. Weil sie damit ihren Personenstand verändern, von „ledig“ zu „verheiratet“, ist es natürlich ausgeschlossen, dass sie diese Entscheidung ganz alleine treffen. Die Folgen dieser Entscheidung sind so schwerwiegend, dass der Staat Peter und Marianne schützen muss – vor sich selbst. Die Folgen einer Fehlentscheidung sind bekanntlich fatal: Psychische Erkrankungen bis hin zu schweren Depressionen, häusliche Gewalt und vollständige finanzielle Abhängigkeit sind nur einige der bekannten Folgen einer leichtfertig geschlossenen Ehe. Die Regretterquote, also die Anzahl der der Personen, die die Entscheidung für eine Ehe im Nachhinein bereuen, ist bekanntlich sehr hoch – bis zu 40% dieser Personenstandsänderungen werden rückgängig gemacht!
Was müssen Peter und Marianne also tun? Zunächst suchen sie sich eine Beratungsstelle, die für das Thema Personenstandsänderungen qualifiziert ist. Dort arbeiten Ärzt_innen, Psycholog_innen und Psychotherapeut_innen. Diese sind alle unverheiratet, sonst wären sie ja auch nicht mehr objektiv. Peter und Marianne warten lange, bis sie dort einen Termin bekommen – aber nach neun Monaten ist es endlich soweit. Aussuchen können sie sich die Person, die sie berät natürlich nicht, dafür ist die Beratungsstelle viel zu ausgelastet. Peter und Marianne werden von einem Arzt beraten, der sich insbesondere für das Intimleben des Paares interessiert. Wie oft haben die beiden Geschlechtsverkehr? Wie fühlen sie sich dabei? Welche Positionen und Handlungen bevorzugen sie? Auch Fragen zur Kindheit der beiden werden gestellt, zum Verhältnis zu den Eltern und Geschwistern und zu deren Ehe und Sexualleben. Peter und Marianne haben manchmal das ungute Gefühl, dass diese Fragen vielleicht doch ein bisschen zu weit gehen. Aber sie sagen nichts dazu, denn wer weiß, was der Arzt dann macht. Möglicherweise stellt er dann fest, dass sie sich geirrt haben in dem Wusch, zu heiraten. Schließlich dient diese Beratung dazu, festzustellen, ob sich die beiden wirklich sicher sind und ihren Wunsch schon nachweislich seit langer Zeit hegen. Nur wenn der Arzt sich sicher ist wird er im Anschluss an die Beratung aufschreiben, dass die beiden wirklich heiratswillig sind. Und nur dann haben die beiden eine Chance. Deshalb soll der beratende Arzt auf keinen Fall den Eindruck bekommen, dass Peter und Marianne Unsicherheiten haben – auch wenn sie tatsächlich manchmal auch besorgt sind wie es wohl wird wenn sie heiraten.
Schließlich geht alles gut: Nach vier Terminen und einem weiteren halben Jahr, das der Arzt benötigt um die Bescheinigung auszustellen, können Peter und Marianne endlich zum Amtsgericht gehen. Dort beantragen sie ihre Personenstandsänderung endlich ganz offiziell – das fühlt sich schon fast ein bisschen feierlich an. Allerdings nur solange, bis das Verfahren beginnt. Einzeln müssen die beiden nun vor Gericht vorsprechen und werden von einer sehr skeptischen Richterin befragt. Von Marianne möchte die Richterin erfahren, ob und wie lange Peter schon den Eindruck macht, mit seinem derzeitigen Personenstand nicht zufrieden zu sein. Dazu erfragt sie Details über Peters Kindheit, über seine jetzige Beziehung zu seinen Eltern und natürlich über seine sexuellen Wünsche. Da Peter zusätzlich zu seinem Personenstand auch noch seinen Nachnamen ändern möchte (er würde gern den Namen von Marianne annehmen) fragt die Richterin natürlich auch nach Peters psychischer Verfassung um eventuelle Identitätsstörungen ausschließen zu können.
Auch Peter wird einzeln von der Richterin zu Marianne befragt, und auch hier geht es um persönliche Fragen. Peter und Marianne fühlen sich sehr unwohl dabei, über die jeweils andere Person derartige Auskünfte geben zu müssen. Aber sie wissen: Wenn die Richterin ihren Antrag jetzt ablehnt, müssen sie drei Jahre warten, um überhaupt einen neuen Versuch starten zu dürfen. Das Risiko wollen sie nicht eingehen, und so antworten sie auf alle Fragen. Nach dieser Befragung geht es Peter so schlecht, dass er sich auf eine Parkbank in der Nähe des Gerichts setzen und weinen muss.
Dann beginnt wieder eine Zeit des Wartens. Irgendwann trudelt eine Rechnung vom Amtsgericht ein, da die beiden das Verfahren natürlich selber bezahlen müssen. Und dann, nach sechs Monaten, kommt endlich das ersehnte Schreiben vom Amtsgericht, in dem steht: „Die ledigen Personen Peter O. und Marianne I. sind als verheiratet anzusehen.“ Es dauert nun zwar noch ein paar Wochen, bis dieser Beschluss rechtskräftig ist, aber Peter und Marianne haben nun, nach nur knapp zwei Jahren, das Gefühl endlich angekommen zu sein.
24.05.2019 | Autor unbekannt