12.04.2019 | Autor unbekannt

Das Ärzteblatt kuscht vor dem BMI

Der deutsche Ehtikrat hat schon in der Bericht zu Intersexualität eine hergestellte Intersexualität, z.B. Dopping beim Sport über einen längeren Zeitraum, von einer behandelten Intersexualität bei Geburt nicht für unmöglich gehalten.

Die Definitionen des Ethikrates und der Bundesärztekammer sind viel weiter gefasst, als in der Gesetzesbegründung der Fall ist. Den Begriff „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ selbst definiert das Gesetz nicht. Nach welchen Definitionen sollen sich die Ärzt*innen nun halten, den der wissenschaftlichen Erkenntnissen der eigenen Fachgesellschaften oder den juristischen Unfug des BMI. Hier wäre eine klare Stellungsnahme der BÄK zum BMI erforderlich, anstatt mit solchen Artikeln die eigenen Berufgruppen zu verunsichern.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102378/Aerzte-duerfen-nur-Bescheinigungen-fuer-Intersexuelle-ausstellen-nicht-fuer-Transsexuelle