Die wachsenden Herausforderungen in Sachsen, dass geschlechtliche Vielfalt in den Bereichen der Bildung sichtbarer und damit akzeptierter wird, stellt die Nichtfinanzierung der Bildungsprojekte in diesem Bereich in den Schatten der Lebenswirklichkeiten vieler queerer Kinder und Jugendlichen. Gerade im gesellschaftlichen Zusammenhalt erleben queere Menschen, durch den stärker werden Populismus und der Radikalisierung einiger Weniger, starken Gegenwind und werden, in einer zutiefst gespaltenen Gesellschaft, immer wieder Opfer von Diskriminierung und Gewalt. Bildungsformate sind ein guter Weg um vorhandene Barrieren abzubauen, Akzeptanz zu fördern und gesellschaftliche Teilhabe für alle zu ermöglichen. Gerade im Bereich Schule, wo nur die Mitarbeitenden einen Schutz über das Allg. Gleichbehandlungsgesetz in Anspruch nehmen können, werden Kinder und Jugendliche außen vor gelassen einen Schutz bei Diskriminierungen einzufordern oder rechtlich geltend zu machen. Die Absage an Bildungsformate in diesem Bereich führt daher auch zu einem weiteren Abbau des Rechts auf diskriminierungsfreie Bildungsteilhabe. Die Folgen sind, neben einer sich weiter spaltenden Gesellschaft, sich wiederholende, diskriminierende Erfahrungen für queere Kinder und Jugendliche. Diese reichen von Belastung der körperlichen und seelischen Gesundheit, die sich bildungsbiografisch prägend auswirken können, bis hin zu Bildungseinrichtungswechsel oder, im schlimmsten Fall sogar zum Bildungsabbruch, was wiederum einen Einfluss auf die Berufswahl und damit auch auf die Möglichkeit ein gesundes Leben in der Gesellschaft bestreiten zu können hat.
Eine Strukturelle, flächendeckende und kontinuierliche Förderung ist unabdingbar um die professionelle Arbeit, die von den Bildungsträgern seit nunmehr 30 Jahren in Sachsen geleistet wird, langfristig und nachhaltig zu gestalten. Hierzu muss der Blick der Schutzsuchenden in den Mittelpunkt gestellt werden. Insbesondere trans, inter und nicht-binäre Menschen sind durch öffentlich-rechtliches Handeln stark von Diskriminierungserfahrungen betroffen. Hier sollte zu überlegen sein, ob der Schutzbereich des allg. Gleichbehandlungsgesetzes um diesen erweitert werden kann, wie es bereits im Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) implementiert ist.
Wir fordern die Landesregierung Sachsen daher dringend auf, im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu handeln um allen ein Recht auf diskriminierungsfreie Bildungsteilhabe zu ermöglichen.