Betroffene und wir als Interessensvertretungen haben seit der Vorstellung der Eckpunkte im Juni 2022 lange auf diesen nächsten Schritt gewartet, der sich mehrfach verschoben hat.
Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstbestimmung von trans*, inter* und nichtbinären Personen ist mit der Veröffentlichung des Referent*innenentwurfs am heutigen Tag getan. Der TIAM e.V. begrüßt es ausdrücklich, dass der Prozess auf dem Weg zu rechtlicher Selbstbestimmung nach über vierzig Jahren Diskriminierung durch das Transsexuellengesetz (TSG) von der Ampelregierung wie im Koalitionsvertrag versprochen vorangebracht wird.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll das verfassungswidrige TSG endlich abgelöst werden. Das ist ein längst überfälliger Schritt. Trans*, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen müssten mit dem neuen Gesetz keinen übergriffigen Begutachtungsprozess und kein Gerichtsverfahren mehr durchlaufen, um ihren Personenstand und Vornamen anpassen zu lassen. Durch die vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens auf Antrag beim Standesamt könnte sich die rechtliche Lage und die Anerkennung von trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen fundamental verbessern erklärt Silvia Rentzsch, Geschäftsleitung beim TIAM e.V.
Wir werden die Regelungen des Entwurfs in den nächsten Wochen genau analysieren. Der TIAM e:V. wird sich gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Aktuer*innen im weiteren legislativen Verfahren aktiv für die Verbesserungen einsetzen, die aus unserer Sicht für alle Menschen notwendig sind. Insbesondere der Verweis auf das Hausrecht, die Wirksamkeitsfrist, die Regelungen für Minderjährige sowie Ausnahmen beim Offenbarungsverbot werfen Fragen auf, die einer kritischen Auseinandersetzung bedürfen. Unsere detaillierte Stellungnahme werden wir in den nächsten Wochen veröffentlichen.
Seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers im letzten Jahr beobachten wir eine Zunahme trans*feindlicher Rhetorik und Stimmungsmache in der breiten Öffentlichkeit. Ängste vor trans*, inter* und nichtbinären Personen werden gezielt verbreitet, geschürt und instrumentalisiert. Die Aufgabe eines Selbstbestimmungsgesetz ist es jedoch auch, sich klar für den Schutz von Minderheiten einzusetzen und zu positionieren. Es darf nicht bestehendes Misstrauen gegenüber TIN* Personen noch weiter verstärken. Das Ziel ist die rechtliche Absicherung der geschlechtlichen Selbstbestimmung für alle Menschen.